Kündigung erhalten?
Wir kämpfen für
Ihr gutes Recht.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis – wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber durchsetzungsstark und auf Augenhöhe. Wichtig: Gegen eine Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch – im Rücken das Team der HLP GmbH aus Weimar. Schnelle, klare Ersteinschätzung statt langem Warten.
Arbeitsrecht bei HLP – auf einen Blick
RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH vertreten im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bei Kündigung und Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Standorte Weimar und Leipzig, bundesweit tätig. Wichtig: Gegen eine Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG). Erstkontakt: 03643 85 00 12.
Marktkenntnis · Zahlen zum Kündigungsschutz
Warum sich Handeln fast immer lohnt
Quellen: Statistisches Bundesamt – Arbeitsgerichtsstatistik 2025 sowie BMAS Open Data. Rund vier von fünf erstinstanzlichen Kündigungsschutzverfahren enden durch gerichtlichen Vergleich (2025: 83,2 % laut Destatis, Sachgebiet „Kündigungen"); die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei rund drei Monaten. Werte gerundet, Orientierung – keine Erfolgsgarantie im Einzelfall.
Ihre Ersteinschätzung in 4 Schritten
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Situation – Sie erhalten sofort eine Orientierung zu Ihren Erfolgsaussichten, eine grobe Abfindungs-Schätzung und die nächsten Schritte. Kostenlos und unverbindlich.
Schritt 1 von 4 · Ausgangssituation
Was trifft auf Sie zu?
So stellen wir Ihnen genau die passenden Folgefragen.
Schritt 2 von 4 · Infos zum Sachverhalt
Worum geht es konkret?
Schritt 3 von 4 · Angaben zum Arbeitsverhältnis
Eckdaten zu Ihrem Job
Wie viele Mitarbeitende hat der Betrieb? Wie lange sind Sie dort beschäftigt? (Jahre) Brutto-Monatsgehalt (€) Besteht ein besonderer Kündigungsschutz? Gibt es einen Betriebsrat?Schritt 4 von 4 · Ziel & Ergebnis
Was möchten Sie erreichen?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrecht)?Diese automatische Ersteinschätzung dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine verbindliche Bewertung erhalten Sie im persönlichen Gespräch. · Check neu starten
Rechtsanwalt
Markus Presch
Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von der Kündigung über die Abfindungsverhandlung bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
„Im Arbeitsrecht entscheiden Tempo und Verhandlungsgeschick. Beides bringen wir auf den Tisch – geradlinig und auf Augenhöhe."
Markus Preschs berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament hilft uns, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich klug und verhandlungsstark zu führen.
In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand: Wo Arbeitsrecht und Steuerfragen zusammentreffen (z. B. bei Abfindungen), werden beide Perspektiven intern koordiniert – Sie haben einen Ansprechpartner. Wir betreuen Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit.
Fachlich am Puls: Das Arbeitsrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt – laufend neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte. Durch kontinuierliche Fortbildung sind wir auf dem aktuellen Stand – damit Ihre Strategie auf dem heutigen Recht beruht.
Wen wir vertreten
Im Arbeitsrecht stehen sich zwei Seiten gegenüber – wir vertreten beide, jeweils konsequent und durchsetzungsstark. Sie schildern uns Ihre Situation, wir ordnen sie ein und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und – wenn nötig – dem Arbeitsgericht.
Arbeitnehmer
Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag auf dem Tisch, Abmahnung in der Akte oder ein schlechtes Zeugnis? Wir prüfen Ihre Rechte, wahren Fristen (3 Wochen!) und holen für Sie heraus, was möglich ist – von der Abfindung bis zur Weiterbeschäftigung.
Arbeitgeber & Unternehmen
Rechtssichere Kündigungen und Abmahnungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträge, Begleitung bei Konflikten und vor dem Arbeitsgericht. Wir helfen, Risiken zu vermeiden und Personalentscheidungen rechtssicher umzusetzen.
Was wir für Sie tun
Schnelle Einschätzung, klare Strategie, konsequente Durchsetzung – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Kündigung & Kündigungsschutz
Kündigung erhalten oder ausgesprochen? Wir prüfen die Wirksamkeit, wahren die 3-Wochen-Frist und erheben bei Bedarf Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Mehr erfahren →Abfindung & Aufhebungsvertrag
Wir verhandeln eine angemessene Abfindung und prüfen Aufhebungsverträge vor der Unterschrift – inklusive Sperrzeit-Risiko, Freistellung und Zeugnis.
Mehr erfahren →Abmahnung & Arbeitszeugnis
Unberechtigte Abmahnung aus der Akte entfernen, ein faires qualifiziertes Zeugnis durchsetzen – wir reagieren richtig und fristgerecht.
Mehr erfahren →Arbeitsrecht – Ihre Themen
Von der Kündigung bis zum Zeugnis – wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Kündigung & Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag
Abfindung
Abmahnung
Arbeitszeugnis
Verträge, Lohn & weitere Themen
Ihr Wegweiser durchs Arbeitsrecht
Von der Kündigung bis zum Homeoffice: Hier finden Sie verständliche Orientierung zu den Fragen, die Arbeitnehmer:innen am häufigsten beschäftigen. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns an – ausführliche Beiträge finden Sie zudem im HLP-Ratgeber.
Kündigung & Beendigung
Kündigungsschutzklage & KündigungsschutzDrei Wochen Frist ab Zugang – wann sich die Klage lohnt und wie sie abläuft.
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG) – wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Der volle Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall benötigt die Kündigung einen anerkannten Grund – personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Ob sich eine Klage lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab und sollte zeitnah geprüft werden.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?Vor- und Nachteile, Sperrzeit-Risiko und wann sich Verhandeln auszahlt.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und lässt sich planbarer gestalten, birgt aber häufig das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung eröffnet dagegen den gesetzlichen Kündigungsschutz und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Welche Variante vorteilhafter ist, hängt von den Erfolgsaussichten, der gewünschten Abfindung und der persönlichen Situation ab. Vor einer Unterschrift sollte der Vertrag stets geprüft werden.
AbfindungAnspruch, Faustformel und wie sich die Höhe verhandeln lässt.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich nicht – sie ist in den meisten Fällen Verhandlungssache zwischen den Parteien. Als grobe Orientierung wird in der Praxis häufig eine Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen. Die tatsächlich erzielbare Höhe hängt maßgeblich von den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage sowie vom Verhandlungsgeschick ab.
Beendigung vor ArbeitsbeginnKann gekündigt werden, bevor der erste Arbeitstag überhaupt begonnen hat?
Eine Kündigung ist grundsätzlich auch schon vor dem ersten Arbeitstag möglich, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde. Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel mit dem Zugang der Kündigungserklärung zu laufen, unabhängig davon, ob die Arbeit bereits aufgenommen wurde. Ist im Vertrag eine Probezeit vereinbart, gelten meist die dafür vorgesehenen kürzeren Fristen.
Probezeit bei WiedereinstellungIst eine erneute Probezeit beim selben Arbeitgeber zulässig?
Wird ein Arbeitsverhältnis nahtlos fortgesetzt oder unmittelbar wieder aufgenommen, ist eine erneute Probezeit meist unzulässig, da bereits Erfahrungen mit dem Arbeitnehmer bestehen. Liegt hingegen ein echter Neubeginn vor – etwa nach längerer Unterbrechung oder bei einer grundlegend anderen Tätigkeit – kann eine neue Probezeit zulässig sein. Die Beurteilung erfordert regelmäßig eine Einzelfallprüfung.
Insolvenz des ArbeitgebersInsolvenzgeld, offene Löhne und Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
Wird der Arbeitgeber insolvent, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst unverändert fort. Für bis zu drei Monate rückständigen Nettolohn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden (§ 165 SGB III). Dabei ist eine Antragsfrist zu beachten, damit der Anspruch nicht verfällt.
Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, DauerVoraussetzungen, Berechnung und Sperrzeiten im Überblick.
Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist unter anderem die persönliche Arbeitslosmeldung sowie die erfüllte Anwartschaftszeit, in der Regel zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Die Höhe beträgt etwa 60 Prozent, mit Kind rund 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Die Bezugsdauer richtet sich nach Alter und vorheriger Beschäftigungszeit und kann sich bei einer Sperrzeit verkürzen oder verzögern.
Arbeitsvertrag & Pflichten
Arbeitsort im ArbeitsvertragWas Versetzungsklauseln bedeuten und wie weit das Weisungsrecht reicht.
Der Arbeitsvertrag legt fest, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Fehlt eine konkrete Festlegung, kann der Arbeitgeber den Arbeitsort im Rahmen billigen Ermessens über sein Weisungsrecht bestimmen (§ 106 GewO). Weit gefasste Versetzungsklauseln in Formularverträgen unterliegen zudem der AGB-Kontrolle und können bei unangemessener Benachteiligung unwirksam sein.
Versetzung ins AuslandWann Sie einer Auslandsversetzung zustimmen müssen – und wann nicht.
Eine Versetzung ins Ausland ist vom normalen arbeitgeberseitigen Weisungsrecht regelmäßig nicht gedeckt und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitnehmers oder einer entsprechenden vertraglichen Grundlage. Vor einer Zustimmung sollten die Rahmenbedingungen – etwa Vergütung, Dauer und Rückkehrmöglichkeit – klar geregelt sein.
Vertragsstrafe im ArbeitsvertragWorauf Sie bei Vertragsstrafenklauseln achten sollten.
Vertragsstrafenklauseln, etwa für den Fall eines vorzeitigen Vertragsbruchs, sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert und der Höhe nach angemessen sind. In Formularverträgen unterliegen sie der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB und können bei unangemessen hoher Belastung des Arbeitnehmers unwirksam sein.
Betriebsgeheimnisse & VerschwiegenheitWorüber Arbeitnehmer schweigen müssen – und was erlaubt bleibt.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren – diese Pflicht ergibt sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus § 241 Abs. 2 BGB und dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Zulässig bleiben jedoch etwa Hinweise auf Rechtsverstöße im Rahmen der gesetzlichen Whistleblowing-Regelungen.
BetriebszugehörigkeitWarum die Dauer über Kündigungsfrist, Abfindung und Schutz entscheidet.
Die Betriebszugehörigkeit beschreibt die Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Sie beeinflusst unter anderem die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB), den Umfang des Kündigungsschutzes sowie häufig auch die Höhe einer möglichen Abfindung und weiterer betrieblicher Ansprüche.
Arbeitnehmer & Arbeitgeber – einfach erklärtWer gilt rechtlich als Arbeitnehmer, wer als Arbeitgeber?
Arbeitnehmer ist, wer im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags weisungsgebunden und persönlich abhängig fremdbestimmte Arbeit leistet (§ 611a BGB). Arbeitgeber ist entsprechend, wer die Arbeitsleistung fordert und das Weisungsrecht ausübt. Diese Einordnung entscheidet maßgeblich darüber, welche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften greifen.
Arbeitszeit & Vergütung
ArbeitszeiterfassungWas die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung für Sie bedeutet.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen – dies hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden und das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.09.2022 für Deutschland bestätigt. Für Arbeitnehmer bedeutet die Erfassung vor allem einen besseren Nachweis geleisteter Arbeits- und Überstunden.
Unbezahlte ÜberstundenWann Überstunden vergütet werden müssen und was „mit dem Gehalt abgegolten" wirklich heißt.
Überstunden sind zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder aus betrieblicher Notwendigkeit erforderlich waren. Pauschale Klauseln, wonach Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten" seien, sind nur wirksam, wenn sie den Umfang der abgegoltenen Mehrarbeit klar begrenzen. Die Darlegung geleisteter Überstunden obliegt dabei grundsätzlich dem Arbeitnehmer.
MinusstundenWer das Risiko für Fehlzeiten und Arbeitsausfall trägt.
Minusstunden entstehen grundsätzlich nur, wenn der Arbeitnehmer die Minderleistung selbst zu vertreten hat, etwa durch eigenmächtiges Fernbleiben. Fällt Arbeit hingegen aus betrieblichen Gründen aus, trägt dieses Betriebsrisiko grundsätzlich der Arbeitgeber (§ 615 BGB), sodass der Vergütungsanspruch in solchen Fällen regelmäßig bestehen bleibt.
Arbeitszeitverkürzung / TeilzeitIhr Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit.
Nach § 8 TzBfG besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Daneben ermöglicht die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG eine zeitlich befristete Teilzeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit.
BereitschaftsdienstBezahlung und Anrechnung als Arbeitszeit.
Bereitschaftsdienst gilt arbeitszeitrechtlich in vollem Umfang als Arbeitszeit und ist bei der Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen. Die Vergütung kann dennoch gesondert geregelt werden und geringer ausfallen als für Vollarbeit, muss aber mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.
LohnabrechnungDie wichtigsten Positionen – und wie Sie Fehler erkennen.
Die Lohnabrechnung muss unter anderem das Bruttoentgelt, die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sowie das Nettoentgelt nachvollziehbar ausweisen (§ 108 GewO). Es lohnt sich, regelmäßig die eingetragene Steuerklasse, vereinbarte Zuschläge sowie die einzelnen Abzugsposten auf Plausibilität zu prüfen.
Mindestlohn, mehr Netto & Rente 2026Was sich für Arbeitnehmer:innen 2026 ändert.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde und soll zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro steigen. Mit der Erhöhung verändert sich zugleich die Minijob-Grenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist. Anpassungen bei Freibeträgen und Abgaben können sich zusätzlich auf das Nettoeinkommen auswirken.
Midijob 2026: Definition, Regeln, GrenzeÜbergangsbereich, Beiträge und Nettovorteil.
Ein Midijob liegt vor, wenn der monatliche Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze, aber bis 2.000 Euro liegt – dem sogenannten Übergangsbereich. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber dennoch vollen Rentenanspruch entsprechend ihrem tatsächlichen Verdienst.
Recht auf Homeoffice?Was gilt heute – und was ist geplant.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es derzeit nicht. Homeoffice beruht in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung, einer Betriebsvereinbarung oder der Zustimmung des Arbeitgebers im Einzelfall. Wurde es einmal vereinbart, kann der Arbeitgeber es weder einseitig anordnen noch beliebig widerrufen.
Urlaub, Krankheit & Mitbestimmung
Gesetzlicher UrlaubsanspruchWie viel Urlaub Ihnen zusteht und wann er verfällt.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also vier Wochen (§ 3 BUrlG) – bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Urlaub verfällt am Jahresende oder zum Ende des Übertragungszeitraums grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig konkret auf die Urlaubsnahme und den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Sonderurlaub bei TodesfallWann bezahlte Freistellung besteht – und wie lange.
Beim Tod naher Angehöriger besteht regelmäßig ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB, sofern nicht arbeits- oder tarifvertraglich etwas anderes vereinbart oder dieser Anspruch ausgeschlossen wurde. In der Praxis werden üblicherweise ein bis zwei Tage gewährt; die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und etwaigen vertraglichen Regelungen ab.
Freistellung von der ArbeitBezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich.
Eine Freistellung kann bezahlt oder unbezahlt sowie widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet sein. Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann offener Urlaub angerechnet werden. Die genauen Bedingungen ergeben sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer gesonderten Freistellungserklärung.
ArbeitsunfähigkeitWas Arbeitsunfähigkeit bedeutet und welche Pflichten gelten.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die geschuldete Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und in der Regel ab dem vierten Kalendertag ärztlich nachzuweisen. Der Arbeitgeber schuldet für bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG).
Fürsorgepflicht & psychische BelastungIhre Rechte, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Leben, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen (§ 618 BGB, § 241 Abs. 2 BGB sowie das Arbeitsschutzrecht einschließlich der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen). Wird diese Fürsorgepflicht verletzt, kommen je nach Fall Unterlassungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche in Betracht.
Arbeiten trotz QuarantäneWann Arbeit trotz Quarantäne rechtens ist.
Bei behördlich angeordneter Absonderung ist eine Arbeit in Präsenz unzulässig. Homeoffice kann zulässig sein, wenn der Gesundheitszustand es erlaubt und die Tätigkeit dafür geeignet ist sowie mit dem Arbeitgeber abgestimmt wurde. Andernfalls bestehen unter Umständen Entschädigungs- oder Entgeltfortzahlungsansprüche.
Was ist ein Betriebsrat?Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitbestimmung.
Der Betriebsrat ist die von der Belegschaft gewählte Interessenvertretung; er kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gebildet werden (BetrVG). Er hat umfassende Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, etwa bei Einstellungen, bei Kündigungen (§ 102 BetrVG) sowie bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung erhalten?
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Jetzt Ersteinschätzung anfragenWichtige Begriffe im Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage
Klage gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht. Sie muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG); danach gilt die Kündigung als wirksam.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Dann braucht eine Kündigung einen anerkannten Grund.
Abfindung
Eine Zahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt keinen generellen Anspruch; als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr – die Höhe ist Verhandlungssache.
Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Achtung: Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III).
Abmahnung
Die Rüge eines konkreten Pflichtverstoßes mit Warnfunktion. Sie ist regelmäßig Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
§ 12a ArbGG
Besonderheit des Arbeitsgerichts: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht
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Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?
Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?
Was steht mir bei einem Arbeitszeugnis zu?
Was kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht – zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Vertreten Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auch bundesweit?
Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?
Kann mir während Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit gekündigt werden?
Was ist eine fristlose (außerordentliche) Kündigung?
Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag?
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?
Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Resturlaub oder Urlaubsabgeltung?
Gilt der Kündigungsschutz auch in Kleinbetrieben und in der Probezeit?
Was kann ich gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Wann ist die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam?
Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?
Muss meine Arbeitszeit erfasst werden?
Müssen Überstunden bezahlt werden?
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