Arbeitsrecht · Aus der Mitte Deutschlands – schnelle Ersteinschätzung, bundesweit & digital

Kündigung erhalten?
Wir kämpfen für
Ihr gutes Recht.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis – wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber durchsetzungsstark und auf Augenhöhe. Wichtig: Gegen eine Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch – im Rücken das Team der HLP GmbH aus Weimar. Schnelle, klare Ersteinschätzung statt langem Warten.

vertraulich · klar · unverbindlich
3-Wochen-FristWir prüfen Ihre Kündigung sofort
Rechtsanwälte + Steuerberaterin einer Gesellschaft
Bank- & VersicherungspraxisCommerzbank, Gerling
Zwei StandorteWeimar & Leipzig
Zwei KammerbezirkeThüringen & Sachsen

Arbeitsrecht bei HLP – auf einen Blick

RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH vertreten im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bei Kündigung und Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Standorte Weimar und Leipzig, bundesweit tätig. Wichtig: Gegen eine Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG). Erstkontakt: 03643 85 00 12.

Kündigung & Kündigungsschutz
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Abmahnung
Arbeitszeugnis

Marktkenntnis · Zahlen zum Kündigungsschutz

Warum sich Handeln fast immer lohnt

0%
der Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich – meist mit Abfindung.
0
Kündigungsschutzklagen pro Jahr an deutschen Arbeitsgerichten.
3 ×
Bruttomonatsgehälter – üblicher Streitwert einer Klage (§ 42 GKG).
3 Wochen
Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang (§ 4 KSchG).

Quellen: Statistisches Bundesamt – Arbeitsgerichtsstatistik 2025 sowie BMAS Open Data. Rund vier von fünf erstinstanzlichen Kündigungsschutzverfahren enden durch gerichtlichen Vergleich (2025: 83,2 % laut Destatis, Sachgebiet „Kündigungen"); die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei rund drei Monaten. Werte gerundet, Orientierung – keine Erfolgsgarantie im Einzelfall.

Kostenloser Abfindungs- & Kündigungs-Check

Ihre Ersteinschätzung in 4 Schritten

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Situation – Sie erhalten sofort eine Orientierung zu Ihren Erfolgsaussichten, eine grobe Abfindungs-Schätzung und die nächsten Schritte. Kostenlos und unverbindlich.

1 · Situation
2 · Sachverhalt
3 · Arbeitsverhältnis
4 · Ergebnis

Schritt 1 von 4 · Ausgangssituation

Was trifft auf Sie zu?

So stellen wir Ihnen genau die passenden Folgefragen.

Kündigung erhaltenOrdentlich oder fristlos – die Frist läuft.
AufhebungsvertragAngeboten oder vorgelegt – vor Unterschrift prüfen.
Ich möchte rausTrennung mit Abfindung anstreben.

Schritt 2 von 4 · Infos zum Sachverhalt

Worum geht es konkret?

Art der Kündigung
Wann ist die Kündigung zugegangen?
Gab es vorher eine Abmahnung zum selben Vorwurf?
Wurde Ihnen bereits eine Abfindung angeboten?
Sollen Sie kurzfristig unterschreiben?
Warum möchten Sie das Arbeitsverhältnis beenden?

Schritt 3 von 4 · Angaben zum Arbeitsverhältnis

Eckdaten zu Ihrem Job

Wie viele Mitarbeitende hat der Betrieb?
Wie lange sind Sie dort beschäftigt? (Jahre)
Brutto-Monatsgehalt (€)
Besteht ein besonderer Kündigungsschutz?
Gibt es einen Betriebsrat?

Schritt 4 von 4 · Ziel & Ergebnis

Was möchten Sie erreichen?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrecht)?

Diese automatische Ersteinschätzung dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine verbindliche Bewertung erhalten Sie im persönlichen Gespräch. · Check neu starten

Person

Rechtsanwalt
Markus Presch

Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von der Kündigung über die Abfindungsverhandlung bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

„Im Arbeitsrecht entscheiden Tempo und Verhandlungsgeschick. Beides bringen wir auf den Tisch – geradlinig und auf Augenhöhe."

Markus Preschs berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament hilft uns, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich klug und verhandlungsstark zu führen.

In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand: Wo Arbeitsrecht und Steuerfragen zusammentreffen (z. B. bei Abfindungen), werden beide Perspektiven intern koordiniert – Sie haben einen Ansprechpartner. Wir betreuen Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit.

Fachlich am Puls: Das Arbeitsrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt – laufend neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte. Durch kontinuierliche Fortbildung sind wir auf dem aktuellen Stand – damit Ihre Strategie auf dem heutigen Recht beruht.

Rechtsanwalt Markus Presch, HLP GmbH
Arbeitsrecht.Markus Presch · Rechtsanwalt & Geschäftsführer der HLP GmbH
Kanzlei
HLP GmbH
Standorte
Weimar & Leipzig
Hintergrund
Bank & Versicherung
Vertretung
Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Sprachen
DE · EN · RU · FR
Zulassung
RA-Kammer Thüringen & Sachsen
Mandanten

Wen wir vertreten

Im Arbeitsrecht stehen sich zwei Seiten gegenüber – wir vertreten beide, jeweils konsequent und durchsetzungsstark. Sie schildern uns Ihre Situation, wir ordnen sie ein und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und – wenn nötig – dem Arbeitsgericht.

01

Arbeitnehmer

Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag auf dem Tisch, Abmahnung in der Akte oder ein schlechtes Zeugnis? Wir prüfen Ihre Rechte, wahren Fristen (3 Wochen!) und holen für Sie heraus, was möglich ist – von der Abfindung bis zur Weiterbeschäftigung.

02

Arbeitgeber & Unternehmen

Rechtssichere Kündigungen und Abmahnungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträge, Begleitung bei Konflikten und vor dem Arbeitsgericht. Wir helfen, Risiken zu vermeiden und Personalentscheidungen rechtssicher umzusetzen.

Leistungen

Was wir für Sie tun

Schnelle Einschätzung, klare Strategie, konsequente Durchsetzung – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

01

Kündigung & Kündigungsschutz

Kündigung erhalten oder ausgesprochen? Wir prüfen die Wirksamkeit, wahren die 3-Wochen-Frist und erheben bei Bedarf Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Mehr erfahren →
02

Abfindung & Aufhebungsvertrag

Wir verhandeln eine angemessene Abfindung und prüfen Aufhebungsverträge vor der Unterschrift – inklusive Sperrzeit-Risiko, Freistellung und Zeugnis.

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03

Abmahnung & Arbeitszeugnis

Unberechtigte Abmahnung aus der Akte entfernen, ein faires qualifiziertes Zeugnis durchsetzen – wir reagieren richtig und fristgerecht.

Mehr erfahren →
Beratung aus einer Hand: Markus Presch ist Teil der HLP GmbH – Rechtsanwälte und Steuerberater. Wo Arbeitsrecht und Steuern zusammentreffen (z. B. die steuerlich optimale Gestaltung einer Abfindung), greifen beide Perspektiven ineinander. Zur Kanzlei-Website →
Themen

Arbeitsrecht – Ihre Themen

Von der Kündigung bis zum Zeugnis – wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Kündigung & Kündigungsschutz

+
Ordentliche, außerordentliche (fristlose) und verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung. Wir prüfen die Wirksamkeit, wahren die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) und erheben Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht – mit dem Ziel Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Aufhebungsvertrag

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Vor der Unterschrift prüfen lassen! Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Kündigungsschutz aufgeben. Wir bewerten die Konditionen und verhandeln Abfindung, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis nach.

Abfindung

+
Kein automatischer Anspruch – aber häufig verhandelbar. Faustformel: ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, je nach Erfolgsaussichten der Kündigung deutlich mehr. Wir bewerten Ihre Position und holen das Maximum heraus – auch steuerlich optimiert (Fünftelregelung).

Abmahnung

+
Eine unberechtigte Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen. Wir prüfen sie, formulieren eine Gegendarstellung und setzen die Entfernung aus der Personalakte durch – wichtig, da Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten.

Arbeitszeugnis

+
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das Ihr Fortkommen nicht erschwert. Wir entschlüsseln versteckte „Zeugnis-Codes" und setzen eine faire Bewertung durch.

Verträge, Lohn & weitere Themen

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Arbeitsverträge und Befristungen, Probezeit, ausstehender Lohn und Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Zeugnis- und Wettbewerbsklauseln. Für Arbeitgeber: rechtssichere Vertrags- und Kündigungsgestaltung.
Wissen & Themen

Ihr Wegweiser durchs Arbeitsrecht

Von der Kündigung bis zum Homeoffice: Hier finden Sie verständliche Orientierung zu den Fragen, die Arbeitnehmer:innen am häufigsten beschäftigen. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns an – ausführliche Beiträge finden Sie zudem im HLP-Ratgeber.

Kündigung & Beendigung

Kündigungsschutzklage & KündigungsschutzDrei Wochen Frist ab Zugang – wann sich die Klage lohnt und wie sie abläuft.

Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG) – wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Der volle Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall benötigt die Kündigung einen anerkannten Grund – personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Ob sich eine Klage lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab und sollte zeitnah geprüft werden.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?Vor- und Nachteile, Sperrzeit-Risiko und wann sich Verhandeln auszahlt.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und lässt sich planbarer gestalten, birgt aber häufig das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung eröffnet dagegen den gesetzlichen Kündigungsschutz und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Welche Variante vorteilhafter ist, hängt von den Erfolgsaussichten, der gewünschten Abfindung und der persönlichen Situation ab. Vor einer Unterschrift sollte der Vertrag stets geprüft werden.

AbfindungAnspruch, Faustformel und wie sich die Höhe verhandeln lässt.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich nicht – sie ist in den meisten Fällen Verhandlungssache zwischen den Parteien. Als grobe Orientierung wird in der Praxis häufig eine Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen. Die tatsächlich erzielbare Höhe hängt maßgeblich von den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage sowie vom Verhandlungsgeschick ab.

Beendigung vor ArbeitsbeginnKann gekündigt werden, bevor der erste Arbeitstag überhaupt begonnen hat?

Eine Kündigung ist grundsätzlich auch schon vor dem ersten Arbeitstag möglich, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde. Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel mit dem Zugang der Kündigungserklärung zu laufen, unabhängig davon, ob die Arbeit bereits aufgenommen wurde. Ist im Vertrag eine Probezeit vereinbart, gelten meist die dafür vorgesehenen kürzeren Fristen.

Probezeit bei WiedereinstellungIst eine erneute Probezeit beim selben Arbeitgeber zulässig?

Wird ein Arbeitsverhältnis nahtlos fortgesetzt oder unmittelbar wieder aufgenommen, ist eine erneute Probezeit meist unzulässig, da bereits Erfahrungen mit dem Arbeitnehmer bestehen. Liegt hingegen ein echter Neubeginn vor – etwa nach längerer Unterbrechung oder bei einer grundlegend anderen Tätigkeit – kann eine neue Probezeit zulässig sein. Die Beurteilung erfordert regelmäßig eine Einzelfallprüfung.

Insolvenz des ArbeitgebersInsolvenzgeld, offene Löhne und Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

Wird der Arbeitgeber insolvent, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst unverändert fort. Für bis zu drei Monate rückständigen Nettolohn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden (§ 165 SGB III). Dabei ist eine Antragsfrist zu beachten, damit der Anspruch nicht verfällt.

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, DauerVoraussetzungen, Berechnung und Sperrzeiten im Überblick.

Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist unter anderem die persönliche Arbeitslosmeldung sowie die erfüllte Anwartschaftszeit, in der Regel zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Die Höhe beträgt etwa 60 Prozent, mit Kind rund 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Die Bezugsdauer richtet sich nach Alter und vorheriger Beschäftigungszeit und kann sich bei einer Sperrzeit verkürzen oder verzögern.

Arbeitsvertrag & Pflichten

Arbeitsort im ArbeitsvertragWas Versetzungsklauseln bedeuten und wie weit das Weisungsrecht reicht.

Der Arbeitsvertrag legt fest, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Fehlt eine konkrete Festlegung, kann der Arbeitgeber den Arbeitsort im Rahmen billigen Ermessens über sein Weisungsrecht bestimmen (§ 106 GewO). Weit gefasste Versetzungsklauseln in Formularverträgen unterliegen zudem der AGB-Kontrolle und können bei unangemessener Benachteiligung unwirksam sein.

Versetzung ins AuslandWann Sie einer Auslandsversetzung zustimmen müssen – und wann nicht.

Eine Versetzung ins Ausland ist vom normalen arbeitgeberseitigen Weisungsrecht regelmäßig nicht gedeckt und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitnehmers oder einer entsprechenden vertraglichen Grundlage. Vor einer Zustimmung sollten die Rahmenbedingungen – etwa Vergütung, Dauer und Rückkehrmöglichkeit – klar geregelt sein.

Vertragsstrafe im ArbeitsvertragWorauf Sie bei Vertragsstrafenklauseln achten sollten.

Vertragsstrafenklauseln, etwa für den Fall eines vorzeitigen Vertragsbruchs, sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert und der Höhe nach angemessen sind. In Formularverträgen unterliegen sie der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB und können bei unangemessen hoher Belastung des Arbeitnehmers unwirksam sein.

Betriebsgeheimnisse & VerschwiegenheitWorüber Arbeitnehmer schweigen müssen – und was erlaubt bleibt.

Arbeitnehmer sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren – diese Pflicht ergibt sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus § 241 Abs. 2 BGB und dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Zulässig bleiben jedoch etwa Hinweise auf Rechtsverstöße im Rahmen der gesetzlichen Whistleblowing-Regelungen.

BetriebszugehörigkeitWarum die Dauer über Kündigungsfrist, Abfindung und Schutz entscheidet.

Die Betriebszugehörigkeit beschreibt die Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Sie beeinflusst unter anderem die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB), den Umfang des Kündigungsschutzes sowie häufig auch die Höhe einer möglichen Abfindung und weiterer betrieblicher Ansprüche.

Arbeitnehmer & Arbeitgeber – einfach erklärtWer gilt rechtlich als Arbeitnehmer, wer als Arbeitgeber?

Arbeitnehmer ist, wer im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags weisungsgebunden und persönlich abhängig fremdbestimmte Arbeit leistet (§ 611a BGB). Arbeitgeber ist entsprechend, wer die Arbeitsleistung fordert und das Weisungsrecht ausübt. Diese Einordnung entscheidet maßgeblich darüber, welche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften greifen.

Arbeitszeit & Vergütung

ArbeitszeiterfassungWas die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung für Sie bedeutet.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen – dies hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden und das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.09.2022 für Deutschland bestätigt. Für Arbeitnehmer bedeutet die Erfassung vor allem einen besseren Nachweis geleisteter Arbeits- und Überstunden.

Unbezahlte ÜberstundenWann Überstunden vergütet werden müssen und was „mit dem Gehalt abgegolten" wirklich heißt.

Überstunden sind zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder aus betrieblicher Notwendigkeit erforderlich waren. Pauschale Klauseln, wonach Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten" seien, sind nur wirksam, wenn sie den Umfang der abgegoltenen Mehrarbeit klar begrenzen. Die Darlegung geleisteter Überstunden obliegt dabei grundsätzlich dem Arbeitnehmer.

MinusstundenWer das Risiko für Fehlzeiten und Arbeitsausfall trägt.

Minusstunden entstehen grundsätzlich nur, wenn der Arbeitnehmer die Minderleistung selbst zu vertreten hat, etwa durch eigenmächtiges Fernbleiben. Fällt Arbeit hingegen aus betrieblichen Gründen aus, trägt dieses Betriebsrisiko grundsätzlich der Arbeitgeber (§ 615 BGB), sodass der Vergütungsanspruch in solchen Fällen regelmäßig bestehen bleibt.

Arbeitszeitverkürzung / TeilzeitIhr Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit.

Nach § 8 TzBfG besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Daneben ermöglicht die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG eine zeitlich befristete Teilzeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit.

BereitschaftsdienstBezahlung und Anrechnung als Arbeitszeit.

Bereitschaftsdienst gilt arbeitszeitrechtlich in vollem Umfang als Arbeitszeit und ist bei der Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen. Die Vergütung kann dennoch gesondert geregelt werden und geringer ausfallen als für Vollarbeit, muss aber mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.

LohnabrechnungDie wichtigsten Positionen – und wie Sie Fehler erkennen.

Die Lohnabrechnung muss unter anderem das Bruttoentgelt, die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sowie das Nettoentgelt nachvollziehbar ausweisen (§ 108 GewO). Es lohnt sich, regelmäßig die eingetragene Steuerklasse, vereinbarte Zuschläge sowie die einzelnen Abzugsposten auf Plausibilität zu prüfen.

Mindestlohn, mehr Netto & Rente 2026Was sich für Arbeitnehmer:innen 2026 ändert.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde und soll zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro steigen. Mit der Erhöhung verändert sich zugleich die Minijob-Grenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist. Anpassungen bei Freibeträgen und Abgaben können sich zusätzlich auf das Nettoeinkommen auswirken.

Midijob 2026: Definition, Regeln, GrenzeÜbergangsbereich, Beiträge und Nettovorteil.

Ein Midijob liegt vor, wenn der monatliche Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze, aber bis 2.000 Euro liegt – dem sogenannten Übergangsbereich. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber dennoch vollen Rentenanspruch entsprechend ihrem tatsächlichen Verdienst.

Recht auf Homeoffice?Was gilt heute – und was ist geplant.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es derzeit nicht. Homeoffice beruht in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung, einer Betriebsvereinbarung oder der Zustimmung des Arbeitgebers im Einzelfall. Wurde es einmal vereinbart, kann der Arbeitgeber es weder einseitig anordnen noch beliebig widerrufen.

Urlaub, Krankheit & Mitbestimmung

Gesetzlicher UrlaubsanspruchWie viel Urlaub Ihnen zusteht und wann er verfällt.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also vier Wochen (§ 3 BUrlG) – bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Urlaub verfällt am Jahresende oder zum Ende des Übertragungszeitraums grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig konkret auf die Urlaubsnahme und den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Sonderurlaub bei TodesfallWann bezahlte Freistellung besteht – und wie lange.

Beim Tod naher Angehöriger besteht regelmäßig ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB, sofern nicht arbeits- oder tarifvertraglich etwas anderes vereinbart oder dieser Anspruch ausgeschlossen wurde. In der Praxis werden üblicherweise ein bis zwei Tage gewährt; die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und etwaigen vertraglichen Regelungen ab.

Freistellung von der ArbeitBezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich.

Eine Freistellung kann bezahlt oder unbezahlt sowie widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet sein. Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann offener Urlaub angerechnet werden. Die genauen Bedingungen ergeben sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer gesonderten Freistellungserklärung.

ArbeitsunfähigkeitWas Arbeitsunfähigkeit bedeutet und welche Pflichten gelten.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die geschuldete Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und in der Regel ab dem vierten Kalendertag ärztlich nachzuweisen. Der Arbeitgeber schuldet für bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG).

Fürsorgepflicht & psychische BelastungIhre Rechte, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Leben, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen (§ 618 BGB, § 241 Abs. 2 BGB sowie das Arbeitsschutzrecht einschließlich der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen). Wird diese Fürsorgepflicht verletzt, kommen je nach Fall Unterlassungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche in Betracht.

Arbeiten trotz QuarantäneWann Arbeit trotz Quarantäne rechtens ist.

Bei behördlich angeordneter Absonderung ist eine Arbeit in Präsenz unzulässig. Homeoffice kann zulässig sein, wenn der Gesundheitszustand es erlaubt und die Tätigkeit dafür geeignet ist sowie mit dem Arbeitgeber abgestimmt wurde. Andernfalls bestehen unter Umständen Entschädigungs- oder Entgeltfortzahlungsansprüche.

Was ist ein Betriebsrat?Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitbestimmung.

Der Betriebsrat ist die von der Belegschaft gewählte Interessenvertretung; er kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gebildet werden (BetrVG). Er hat umfassende Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, etwa bei Einstellungen, bei Kündigungen (§ 102 BetrVG) sowie bei der Gestaltung der Arbeitszeit.

Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung erhalten?

Verlieren Sie keine Zeit – bei einer Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist. Schildern Sie uns Ihre Lage, wir geben eine schnelle Ersteinschätzung.

In 3 Schritten

So schnell sind Sie bei uns startklar.

1. Ersteinschätzung – Sie schildern uns Ihre Situation (Telefon, Formular oder Online-Termin). 2. Klare Strategie – wir bewerten Ihre Chancen und das weitere Vorgehen offen. 3. Durchsetzung – wir verhandeln und vertreten Sie, fristwahrend und konsequent.

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Glossar

Wichtige Begriffe im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage

Klage gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht. Sie muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG); danach gilt die Kündigung als wirksam.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Dann braucht eine Kündigung einen anerkannten Grund.

Abfindung

Eine Zahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt keinen generellen Anspruch; als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr – die Höhe ist Verhandlungssache.

Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Achtung: Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III).

Abmahnung

Die Rüge eines konkreten Pflichtverstoßes mit Warnfunktion. Sie ist regelmäßig Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.

§ 12a ArbGG

Besonderheit des Arbeitsgerichts: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.

Ihr Fall ist individuell. Diese Antworten bieten Orientierung – sie ersetzen keine persönliche Beratung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Einschätzung.

Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?

+
Handeln Sie schnell: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Unterschreiben Sie nichts voreilig und holen Sie umgehend eine anwaltliche Ersteinschätzung ein – oft lässt sich eine Abfindung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

+
Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags verhandelt. Als Orientierung dient die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – je nach Erfolgsaussichten der Kündigung ist deutlich mehr möglich. Wir prüfen Ihre Position und verhandeln für Sie.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

+
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nie ungeprüft. Er kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und verzichtet oft auf Kündigungsschutz. Lassen Sie ihn vorher anwaltlich prüfen – häufig lassen sich Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote und Konditionen nachverhandeln.

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

+
Eine unberechtigte Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen. Möglich sind eine Gegendarstellung zur Personalakte und ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung. Wichtig ist die richtige Reaktion, da Abmahnungen eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten können. Wir prüfen die Abmahnung und das weitere Vorgehen.

Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?

+
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Diese Frist ist zwingend – nach Ablauf gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Melden Sie sich daher sofort, damit wir fristwahrend Klage erheben können.

Was steht mir bei einem Arbeitszeugnis zu?

+
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen nicht erschwert. Unklare oder versteckt negative Formulierungen (Zeugnis-Codes) müssen Sie nicht akzeptieren. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen eine Korrektur durch.

Was kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht – zahlt die Rechtsschutzversicherung?

+
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert (RVG) oder einer Honorarvereinbarung; die voraussichtliche Höhe erläutern wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Regel – wir klären die Deckung für Sie. Hinweis: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).

Vertreten Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auch bundesweit?

+
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Von Weimar aus betreuen wir Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit; viele Schritte lassen sich per Telefon, E-Mail und Microsoft-Teams-Erstgespräch ortsunabhängig erledigen. RA Markus Presch ist Ihr Ansprechpartner, im Rücken das Team der HLP GmbH.

Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

+
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt stark von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab: Je unsicherer die Kündigung für den Arbeitgeber, desto höher meist die Abfindung. Auch Betriebszugehörigkeit, Alter, Position und wirtschaftliche Lage spielen eine Rolle. Wir holen für Sie das Bestmögliche heraus.

Kann mir während Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit gekündigt werden?

+
Eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich möglich – Krankheit schützt nicht automatisch, eine krankheitsbedingte Kündigung ist aber streng gebunden. Schwangere (bis vier Monate nach der Geburt) und Beschäftigte in Elternzeit genießen besonderen Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung zulässig und meist unwirksam. Lassen Sie jede solche Kündigung anwaltlich prüfen.

Was ist eine fristlose (außerordentliche) Kündigung?

+
Eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB) beendet das Arbeitsverhältnis ohne Frist, setzt aber einen wichtigen Grund voraus (z. B. Diebstahl, beharrliche Arbeitsverweigerung). Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen und ist oft angreifbar, weil eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte. Auch hier gilt die Drei-Wochen-Frist für die Klage – handeln Sie sofort.

Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag?

+
Ja, das Risiko besteht. Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst – per Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag – riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld. Unter Voraussetzungen lässt sie sich vermeiden, etwa bei drohender betriebsbedingter Kündigung und einer Abfindung im üblichen Rahmen. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer vor der Unterschrift prüfen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

+
Fordern Sie den Arbeitgeber zunächst schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Hilft das nicht, lässt sich der Anspruch per Lohnklage vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag – diese können Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen lassen. Bei Zahlungsunfähigkeit kommt Insolvenzgeld in Betracht. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Resturlaub oder Urlaubsabgeltung?

+
Ja. Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung finanziell abgegolten werden (Urlaubsabgeltung), wenn er in der Restlaufzeit nicht mehr genommen werden kann. Der Arbeitgeber muss zudem rechtzeitig auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen – sonst verfällt der Urlaub nicht. Auch bei Freistellung in der Kündigungsfrist kann Urlaub angerechnet werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche vollständig.

Gilt der Kündigungsschutz auch in Kleinbetrieben und in der Probezeit?

+
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer hat. In Probezeit und Kleinbetrieben gilt es meist nicht – eine Kündigung braucht dort keinen Grund. Trotzdem lohnt die Prüfung: Kündigungen dürfen nicht sittenwidrig, diskriminierend oder treuwidrig sein, und der Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft) greift immer.

Was kann ich gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?

+
Führen Sie zunächst ein Mobbing-Tagebuch und dokumentieren Sie Vorfälle mit Datum, Ort und Zeugen. Der Arbeitgeber ist zum Schutz seiner Mitarbeiter verpflichtet; je nach Lage kommen Beschwerde, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche oder arbeitsrechtliche Schritte in Betracht. Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und zeigen die sinnvollsten Schritte auf – von der außergerichtlichen Lösung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Wann ist die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam?

+
Eine Befristung ohne Sachgrund ist nur bis zu zwei Jahren und höchstens dreimaliger Verlängerung zulässig – und nicht, wenn zuvor schon ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand (Vorbeschäftigungsverbot). Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet. Die Unwirksamkeit muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende per Entfristungsklage geltend gemacht werden. Wir prüfen Ihren Vertrag fristgerecht.

Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

+
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es derzeit nicht. Ob Sie im Homeoffice arbeiten dürfen, hängt von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Zustimmung des Arbeitgebers ab. Umgekehrt kann der Arbeitgeber Homeoffice auch nicht einseitig anordnen, wenn es nicht vereinbart ist – und eine gewährte Regelung nur unter bestimmten Voraussetzungen zurücknehmen. Wir prüfen Ihre vertragliche Situation.

Muss meine Arbeitszeit erfasst werden?

+
Ja. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen. Das dient auch Ihrem Schutz: Die Erfassung ist die Grundlage, um Überstunden nachzuweisen und vergütet zu bekommen. Führen Sie im Zweifel eigene Aufzeichnungen über Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

+
Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn sie angeordnet, gebilligt oder betrieblich notwendig waren. Pauschalklauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn sie klar begrenzt sind – unbegrenzte Klauseln sind meist unwirksam. Voraussetzung ist, dass Sie die geleisteten Überstunden und deren Veranlassung darlegen können.

Verfällt mein Urlaub am Jahresende?

+
Nicht automatisch. Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Unterlässt er diesen Hinweis, bleibt der Anspruch bestehen und wird übertragen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht genommener Urlaub finanziell abzugelten.

Was ändert sich 2026 beim Mindestlohn und Nettolohn?

+
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde (und auf 14,60 € ab 2027). Damit steigt auch die Minijob-Grenze. Zusammen mit Anpassungen bei Freibeträgen und Sozialabgaben kann sich der Nettolohn verändern. Ob Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn korrekt zahlt – auch bei Stücklohn, Überstunden oder Bereitschaftszeiten – prüfen wir für Sie.

Ihre Frist läuft – wir handeln rechtzeitig.

Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen. Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.

Team

HLP GmbH – Rechtsanwälte & Steuerberater

Zwei Rechtsanwälte und zwei Steuerberater an zwei Standorten – rechtliche und steuerliche Kompetenz, vollständig integriert.

Kosten & Honorar

Was kostet mich das? Volle Transparenz von Anfang an.

Ihr erster Schritt kostet nichts: die kostenlose Ersteinschätzung (20 Minuten). Danach gehen Sie mit einer klaren Empfehlung und Kostenansage weiter – oder eben nicht.

Die häufigste Sorge nach einer Kündigung sind die Kosten. Deshalb legen wir offen, womit Sie rechnen – bevor ein Mandat entsteht. Sie erfahren im ersten Gespräch, welche Kosten anfallen, wer sie trägt und ob Ihre Versicherung greift. Keine versteckten Positionen.

1 · ErsteinschätzungUnverbindliche erste Einordnung Ihres Falls – telefonisch, per Formular oder im Video-Termin. Kostenlos und ohne Verpflichtung, ein Mandat zu erteilen.
2 · KostenplanVor jeder Beauftragung sagen wir Ihnen konkret, welche Kosten entstehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung sie übernimmt.
3 · BeauftragungErst wenn Sie die Kosten kennen und einverstanden sind, werden wir tätig. Sie behalten die Kontrolle.
meist volle Deckung

Mit Rechtsschutzversicherung

nur Selbstbeteiligungi. d. R. 0 – 300 € Eigenanteil

Arbeitsrechtsschutz deckt Beratung, außergerichtliche Vertretung und die Kündigungsschutzklage in der Regel vollständig ab. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie tragen meist nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ohne Rechtsschutzversicherung

vorab vereinbartFestpreis · Honorarvereinbarung · RVG

Auch ohne Versicherung wissen Sie vorher, woran Sie sind: Erstberatung zum Festpreis, weitere Tätigkeit nach Honorarvereinbarung oder nach gesetzlichem Streitwert (RVG). Wir wählen mit Ihnen die für Sie günstigste Variante.

Die wichtigste Besonderheit im Arbeitsrecht: § 12a ArbGG

Anders als in anderen Rechtsgebieten trägt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – auch wenn Sie gewinnen. Das bedeutet zugleich: Verlieren Sie, müssen Sie nicht die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Ihr Kostenrisiko ist dadurch von Anfang an klar begrenzt und kalkulierbar.

Beispiel: Kündigungsschutzklage bei 3.500 € Bruttogehalt

Streitwert (3 Bruttomonatsgehälter, § 42 GKG)10.500 €
Gesetzliche Anwaltsgebühren (RVG, außergerichtlich + Verfahren, Orientierung)ca. 1.900 – 2.400 €
Mit Arbeitsrechtsschutzversicherungmeist 0 € (nur SB)
Ihr Kostenrisiko für gegnerische Anwaltskosten (1. Instanz, § 12a ArbGG)0 €

Unverbindliche Orientierung inkl. USt. Die tatsächliche Höhe hängt vom Streitwert, vom Verfahrensverlauf und einer etwaigen Einigung/Abfindung ab. Ihren konkreten Fall rechnen wir vorab durch.

Kostenlose Ersteinschätzung: Ob und wie wir Ihnen helfen können und was es kostet, klären wir unverbindlich vorab – rufen Sie an (03643 85 00 12) oder nutzen Sie den Sofortcheck. Wir nehmen bewusst nicht jedes Mandat an, damit jeder Fall die nötige Aufmerksamkeit erhält.
Rechner & Tools

Kostenlose Arbeitsrecht-Rechner

Verschaffen Sie sich in Sekunden eine erste Orientierung – zu Kündigungsfristen, Steuer auf eine Abfindung, Anwaltskosten und Lohnfortzahlung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Kündigungsfristrechner (§ 622 BGB)

Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Geben Sie an, wie lange Sie beschäftigt sind.

Abfindung & Steuer – Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Eine Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Diese Schätzung zeigt die grobe Steuerlast (Grundtarif 2025, ledig, ohne Kirchensteuer/Soli).

Anwalts- & Prozesskosten (RVG)

Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst sich der Streitwert nach dem Bruttoverdienst (i. d. R. 3 Monatsgehälter, § 42 GKG). Daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren.

Lohnfortzahlung & Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – insgesamt längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit (§ 48 SGB V). Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit werden angerechnet.

Alle Rechner liefern unverbindliche Näherungswerte zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine belastbare Einschätzung sprechen Sie uns an.

Kontakt

So erreichen Sie uns

Ihr Einstieg: die kostenlose Ersteinschätzung (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir ordnen Ihre Lage ein, benennen Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Am schnellsten per Online-Termin, alternativ schriftlich; alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.Die Ersteinschätzung ist eine erste Orientierung und noch keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche Fristen (etwa die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG) laufen unabhängig davon weiter.

Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht

Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.

3-Wochen-Frist beachten: Gegen eine Kündigung müssen Sie binnen drei Wochen Klage erheben – buchen Sie rechtzeitig einen Termin oder rufen Sie unsere Zentrale an: 03643 85 00 12.
Online-Termin selbst buchen

Freien Termin wählen – die Bestätigung und der Microsoft-Teams-Link kommen automatisch.

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Lieber telefonisch? 03643 85 00 12

Schnellkontakt

Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.

Lieber direkt anrufen? Zentrale Weimar 03643 85 00 12 · mpresch@hlp-beratung.de (Mo–Fr 08–18 Uhr).
Vertraulich. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder.

Ausführliche Anfrage

Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Kündigung, Vertrag, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.

Der Fragebogen erfasst

  • Wer Arbeitnehmer · Arbeitgeber · Geschäftsführer · sonstige
  • Wann Datum von Kündigung/Schreiben und laufende Fristen (3 Wochen!)
  • Was Kündigung · Aufhebungsvertrag · Abmahnung · Arbeitszeugnis · Lohn/Überstunden · Sonstiges
  • Worum Eintrittsdatum, Position, Bruttogehalt, Betriebsgröße
  • Anlagen Kündigung, Arbeitsvertrag, Schreiben als Datei-Upload
Downloadbereich – Vollmacht: Für die Mandatierung können Sie unsere interaktive Vollmacht direkt am Bildschirm ausfüllen, als PDF speichern/ausdrucken und unterschrieben mitbringen oder als Anlage hochladen.
Fragebogen mit Anlagen-Upload (datenschutzkonform) Hier wird der Microsoft-Forms-Fragebogen eingebettet – verschlüsselte Übermittlung inkl. sicherem Datei-Upload für Bescheide. Dies ist der empfohlene, datenschutzkonforme Weg.
Hinweis zum E-Mail-Versand: Eine unverschlüsselte E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht gesichert – bitte senden Sie uns keine sensiblen Unterlagen per E-Mail. Nehmen Sie einfach per E-Mail oder über eine kurze Anfrage Kontakt auf; wir stellen Ihnen anschließend einen datenschutzkonformen Upload-Link zur sicheren Übermittlung Ihrer Unterlagen zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie:
Per E-Mail anfragen
Fristen laufen? Wir sind für Sie da. Kostenlose Ersteinschätzung (20 Min) – vertraulich und unverbindlich.
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